| Ablässe im Jahr des Glaubens
Um das Geschenk besonderer heiliger Ablässe während des Jahres des Glaubens zu erlangen, sind besondere Frömmigkeitsübungen zu vollbringen.
Während des ganzen Jahres des Glaubens, das für die Zeit vom 11. Oktober 2012 bis 24. November 2013 festgelegt wird, können alle einzelnen Gläubigen, wenn sie: - ihre Sünden wirklich bereut, - gebührend gebeichtet, - das Sakrament der Kommunion empfangen, - nach Meinung des Heiligen Vaters gebetet und - ein vorgeschriebenes Werk erfüllt haben den vollkommenen Ablass von der zeitlichen Strafe für ihre Sünden erlangen, der auch den Seelen der verstorbenen Gläubigen zugedacht werden kann.
Auswahl der vorgeschriebenen Werke:
1. Hören von 3 Predigten der Missionen oder 3 Vorträgen über die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils Jedesmal, wenn die Gläubigenin einer beliebigen Kirche oder an einem anderen geeigneten Ort an wenigstens drei Predigten während der geistlichen Missionen oder an wenigstens drei Vorträgen über die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und über die Artikel des Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen,
2. Besuch der Päpstlichen Basilika, einer christlichen Katakombe, einer Kathedrale Jedesmal wenn die Gläubigenals Pilger eine Päpstliche Basilika, eine christliche Katakombe, eine Kathedrale, einen vom Ortsbischof für das Jahr des Glaubens bestimmten heiligen Ort besuchen (darunter z.B. die sogenannten Basilicae minores und die der seligen Jungfrau Maria, den heiligen Aposteln und den heiligen Schutzpatronen geweihten Heiligtümer) und dort an einem Gottesdienst teilnehmen oder zumindest für eine bestimmte Zeit der Sammlung mit frommen Meditationen innehalten, das Beten des Vaterunser, des Glaubensbekenntnisses in einer zugelassenen Form, die Anrufungen an die selige Jungfrau Maria und gegebenenfalls der heiligen Apostel oder Schutzpatrone,
3. Teilnahme an einer Eucharistiefeier oder an einem Stundengebet in jedem geheiligten Ort Jedesmal wenn sie an den vom Ortsbischof für das Jahr des Glaubens festgelegten Tagen (zum Beispiel an den Herrenfesten, an den Festen der Jungfrau Maria, an den Festen der Heiligen Apostel und Schutzpatrone, am Fest Petri Stuhlfeier) an jedem geheiligten Ort an einer Eucharistiefeier oder an einem Stundengebet teilnehmen und das Glaubensbekenntnis in einer zugelassenen Form anfügen,
4. Besuch der Taufkapelle mit Erneuerung des Taufversprechens An einem während des Jahres des Glaubens frei gewählten Tag für den frommen Besuch der Taufkapelle oder eines anderen Ortes, an dem sie das Taufsakrament empfangen haben, wenn sie die Taufversprechen mit einer zugelassenen Formel erneuern.
Die Diözesanbischöfe oder Eparchen und jene, die ihnen rechtlich gleichgestellt sind, werden an dem dafür am besten geeignetenTag anläßlich der Hauptfeier (z.B. am 24. November 2013), dem Tag des Christkönigsfestes, mit dem das Jahr des Glaubens abgeschlossen werden wird, den Päpstlichen Segen erteilen können, zusammen mit dem vollkommenen Ablass, derfür alle Gläubigen erreichbar ist, die diesen Segen andächtig empfangen.
5. Ablassgewinnung für die Gläubigen, die an den feierlichen Gottesdiensten nicht teilnehmen können Die wirklich reumütigen Gläubigen, die aber aus schwerwiegenden Gründen nicht an den feierlichen Gottesdiensten teilnehmen können (wie vor allem die in den Klöstern in ständiger Klausur lebenden Nonnen, die Anachoreten und die Eremiten, die Alten, Kranken sowie auch diejenigen, die in Spitälern oder anderen Pflegestätten ständig Dienst für die Betreuung der Kranken leisten…), werden den vollen Ablasszu denselben Bedingungen erhalten, wenn sie, vereint durch den Geist und den Gedanken an die anwesenden Gläubigen, besonders in den Augenblicken, in denen die Worte des Papstes oder der Diözesanbischöfe über Fernsehen und Radio übertragen werden, in ihrem Haus oder dort, wo die Behinderung sie festhält (zum Beispiel in der Kapelle des Klosters, des Krankenhauses, des Pflegeheimes, des Gefängnisses…), das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis in jeder zulässigen Form und andere den Zielsetzungen des Jahres des Glaubens entsprechende Gebete sprechen und auf diese Weise ihre Leiden oder das Ungemach ihres Lebens aufopfern.
Entnommen aus: Dekret der Apostolischen Pönitentiarie Urbis et Orbis Gegeben zu Rom am 14. September 2012, Fest der Kreuzerhöhung.
Johannes Maria Vianney, Heiliger Pfarrer von Ars über Ablässe: "Wir gehen über die Ablässe hinweg, wie man nach der Ernte über das Stoppelfeld geht. Wie werden wir das in der Sterbestunde bereuen."
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Du aber unser Gott bist gütig und treu, langmütig und das All mit Erbarmen lenkend. (Weisheit 15,1) Künde der ganzen Welt von Meiner unbegreiflichen Barmherzigkeit. TB 699 Ehe Ich als gerechter Richter komme, öffne Ich weit die Tür Meiner Barmherzigkeit. Wer durch die Tür der Barmherzigkeit nicht eingehen will, muss durch die Tür Meiner Gerechtigkeit. TB 1146 Möge die ganze Menschheit Meine unergründliche Barmherzigkeit kennen lernen. Das ist das Zeichen der Endzeit. Danach kommt der Tag der Gerechtigkeit. TB 848
Sekretärin Meiner Barmherzigkeit - schreibe, künde den Seelen von Meiner großen Barmherzigkeit, denn der furchtbare Tag ist nahe, der Tag Meiner Gerechtigkeit! TB 965
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